28.06.2011
Heinerfest 2011
Zum Besuch des Festes wird am Heinerfest-Montag Dienstbefreiung im Umfang von einem halben Arbeitstag – gemessen an der individuellen Arbeitszeit – gewährt. Dadurch können auch Teilzeitbeschäftigte
anteilmäßig diese Regelung nutzen.