Arbeitsjubiläum
Nach 25- und 40-jähriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst wird anlässlich des Dienstjubiläums eine an Arbeitnehmer/innen und Beamte gezahlt und ein Tag Jubiläumsgabe gewährt. Dienstbefreiung
Ansprechpartnerin: Nina Mayer, Dez. VII (Personal- und Rechtsangelegenheiten) E-Mail
Weitere Informationen finden Sie unter § 29 des (wird in neuem Tab geöffnet) (Seite 21) und auf der TV-TU Darmstadt. Homepage des Dez. VII