Auswahlgespräche / Auswahlverfahren

Gemäß HPVG § 62 Abs. 3 ist der Personalrat an den Auswahlverfahren zu beteiligen.

Dazu ist erforderlich, den Personalrat sowie die Gleichstellungbeauftragte und – wenn Bewerbungen von Schwerbehinderten vorliegen – auch die Vertrauensperson der Schwerbehinderten über die Ergebnisse der Ausschreibungen zu informieren und zu Vorstellungsgesprächen einzuladen.

Die Einladung zu Vorstellungsgesprächen muss mindestens 3 Arbeitstage vor dem Termin schriftlich eingegangen sein.

Auch wenn keine Vorstellungsgespräche durchgeführt werden, ist das Formblatt mit kurzer Begründung, warum darauf verzichtet werden kann, zuzusenden.

Die Formulare und Informationen finden Sie hier .

Bitte beachten Sie für den Personalrat:
Die Einladung bitte per Mail an „“ schicken.

Ansprechpartner_in beim Personalrat für die Auswahlgespräche sind:

Für die Einstellung von Administrativ-Technischen Angestellten:

  • Anja Spangenberg, -2 24 66
  • Andreas Swirschuk, -2 75 26

Für die Einstellung von Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen:

  • Dr. Olga Zitzelsberger, -2 39 70