Auswahlgespräche / Auswahlverfahren
Gemäß HPVG § 62 Abs. 3 ist der Personalrat an den Auswahlverfahren zu beteiligen.
Dazu ist erforderlich, den Personalrat sowie die Gleichstellungbeauftragte und – wenn Bewerbungen von Schwerbehinderten vorliegen – auch die Vertrauensperson der Schwerbehinderten über die Ergebnisse der Ausschreibungen zu informieren und zu Vorstellungsgesprächen einzuladen.
Die Einladung zu Vorstellungsgesprächen muss mindestens 3 Arbeitstage vor dem Termin schriftlich eingegangen sein.
Auch wenn keine Vorstellungsgespräche durchgeführt werden, ist das Formblatt mit kurzer Begründung, warum darauf verzichtet werden kann, zuzusenden.
Die Formulare und Informationen . finden Sie hier
Bitte beachten Sie für den Personalrat:
Die Einladung bitte per Mail an „auswahlverfahren@pr.tu-…“ schicken.
Ansprechpartner_in beim Personalrat für die Auswahlgespräche sind:
Für die Einstellung von Administrativ-Technischen Angestellten:
- Anja Spangenberg, -2 24 66
- Andreas Swirschuk, -2 75 26
Für die Einstellung von Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen:
- Dr. Olga Zitzelsberger, -2 39 70