Dienstjubiläum

Nach 25- und 40-jähriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst wird anlässlich des Dienstjubiläums eine Jubiläumsgabe an Arbeitnehmer_innen und Beamt_innen gezahlt sowie ein Arbeitstag Dienstbefreiung gewährt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Dez. VII.