Heinerfest-Montag

Zum Besuch des Festes wird Dienstbefreiung im Umfang von einem halben Arbeitstag – gemessen an der individuellen Arbeitszeit – gewährt. Dadurch können auch Teilzeitbeschäftigte anteilmäßig diese Regelung nutzen.

Die Dienstbefreiung soll der Förderung und Unterstützung des „Brauchtumstages“ Heinerfest dienen und darf daher auch ausschließlich zu diesem Zweck genutzt werden.