Geburtstags-Regelung

Geburtstage – ein Anlass zum Freuen (zur sog. Geburtstagsregelung)

Aus Fachbereichen, Fachgebieten, Einrichtungen und Bereichen der zentralen Verwaltung wird von der schönen Gewohnheit berichtet, dass Kolleg*innen an Ihrem Geburtstag nur einen halben Tag arbeiten (Teilzeitbeschäftige anteilig ihrer Arbeitszeit) und die übrige Zeit als Freizeit gilt. Erkundigen Sie sich bei Ihren Kolleg*innen und Vorgesetzen, ob es diese schöne Praxis auch in Ihrem Arbeitsbereich gibt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Personalrat.