Urlaubsrecht: Urlaub verfällt nicht!
Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass ein deutsches Arbeitsgesetz gegen höherrangige europäische Richtlinien verstößt.
Nähere Informationen:
(wird in neuem Tab geöffnet) Urlaub verfällt nicht!
Personalrat der TU Darmstadt
Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass ein deutsches Arbeitsgesetz gegen höherrangige europäische Richtlinien verstößt.
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