Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

BEM – Info an Beschäftigte

Was ist BEM an der Uni – haben Sie davon schon einmal gehört bzw. wissen Sie, was darunter zu verstehen ist? Nein??? Dann erreicht Sie unsere Information aus dem Personalrat genau richtig!

BEM bedeutet: Betriebliches Eingliederungsmanagement. Jeder Beschäftigte an der TU Darmstadt, die/der in einem Jahr mehr als 6 Wochen krank war, erhält ein Anschreiben aus der Personalverwaltung mit dem Hinweis auf ein gemeinsames BEM-Gespräch. Sie können auf einem Formular ankreuzen, ob Sie dieses Gespräch annehmen möchten oder nicht. Und Sie dürfen eine Person Ihres Vertrauens zu diesem Gespräch mitnehmen.

Sinn dieses BEM-Gespräches ist, dass die Arbeitgeberin (TU Darmstadt) ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt und gemeinsam mit Ihnen bespricht, ob die TU etwas an Ihrem Arbeitsplatz verändern kann, damit es Ihnen gesundheitlich gut geht. Denn Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz zu erhalten, ist ein wichtiger Auftrag, den der Gesetzgeber an die Unternehmen, Betriebe, Firmen, Öffentliche Dienste… weitergegeben hat. Und so kommt die TU ihrer Verpflichtung nach, indem Sie Ihnen dieses Anschreiben mit Gesprächsangebot zuschickt.

Wir vom Personalrat finden es gut, wenn Sie dieses Gesprächsangebot annehmen. Denn auch wir wollen, dass Sie Ihre Gesundheit nicht aufs Spiel setzen. Und manches Mal können es „Kleinigkeiten“ sein – z. B. Fenster wegen Zugluft abdichten oder ein höhenverstellbarer Schreibtisch – die Ihnen an Ihrem Arbeitsplatz helfen, gesundheitlich fit zu bleiben. Es können aber auch ganz andere Maßnahmen ergriffen werden, die eben genau in diesem BEM-Gespräch besprochen werden können. Hier sind SIE die Hauptperson und Ihnen soll es ermöglicht werden, an einem „GESUNDEN“ Arbeitsplatz zu arbeiten.

Auch das gehört zu einem BEM-Gespräch: es gibt Beschäftigte, die nach einer längeren Krankheitsphase eine stufenweise Wiedereingliederung am Arbeitsplatz erfahren. Hier wird Ihnen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bescheinigt, dass Sie mit einer reduzierten Stundenzahl pro Tag wieder in das Arbeitsleben einsteigen sollten. Diese Maßnahme wird mit allen Beteiligten (Personalabteilung, Vorgesetzte_r) besprochen, denn auch die Vorgesetzten müssen über eine Stundenreduzierung informiert werden.

In einem BEM-Gespräch müssen Sie nicht Ihr gesundheitliches Problem darlegen bzw. erklären. Das gehört immer noch zum persönlichen Datenschutz! Es ist allerdings hilfreich für die Arbeitgeberin, wenn Sie weiß, auf was an Ihrem Arbeitsplatz Rücksicht genommen werden muss.

An der TU Darmstadt gibt es ein INTEGRATIONSTEAM, welches für ein BEM-Gespräch zur Verfügung steht:

– BEM-Beauftragter ist Christoph Göbel, Tel. 01704504667.

- Personalrat: Ludwiga Ellermeier-Block Tel. 16-26853,

- Schwerbehindertenvertretung: Elisabeth Beller, Tel. 16-26817,

- Betriebsärztin

Dr. Kirsten Schneider, k.schneider

Service-Hotline zur Terminvergabe (täglich von 8.00-16.00 Uhr)

06151 – 7805475 oder

Beraten|Unterstützen|Begleiten: Beratungsstelle für Beschäftigte (BUBB)
Frauke Spreckels Tel. 16-26556,

Dipl.-Soz.Päd. Martina Merk, Tel. 16-26566,

Diese Menschen stehen Ihnen gerne in einem BEM-Gespräch zur Seite. Sie alle vertreten ein gemeinsames Ziel: Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz zu erhalten!

Wenn Sie Fragen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement haben, schicken Sie uns (Personalrat) eine Nachricht oder rufen Sie uns im Personalratsbüro an.

Das BEM-TEAM im Personalrat:

Ludwiga Ellermeier-Block ( Tel. 26853)

Jens Hasenbank-Kriegbaum ( Tel. 24567)