HPVG – Hessisches Personalvertretungsgesetz

HPVG-Novelle: nicht zeitgemäß

Im Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) sind die Pflichten und Rechte des Personalrats beschrieben. Es regelt die Möglichkeit der von euch gewählten Vertreter*innen, sich wirksam für eure Anliegen und Belange einzusetzen.Die Zeiten ändern sich, und mit ihnen unsere Arbeits- und Lebensbedingungen.

  • Entsprechend müssen auch Gesetze in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls überarbeitet, an die sich ändernden Verhältnisse angepasst werden. Dies erfolgt gerade für das HPVG. Ein Entwurf wurde zur Kommentierung verteilt. Wir als Personalrat der Technischen Universität Darmstadt haben dazu Stellung genommen.Den vollen Text der Stellungnahme des Personalrats findet ihr HIER (wird in neuem Tab geöffnet) .