Beamtenbesoldung
Liebe Kolleg:innen im Beamtenverhältnis,
wir möchten sie darauf hinweisen, dass Sie auch dieses Jahr wieder einen Antrag auf amtsangemessene Besoldung bis zum 31. Dezember 2023 stellen können.
Daher empfehlen wir all denjenigen, die den Antrag bisher noch nicht gestellt haben, dies nachzuholen. Beamt:innen sowie Versorgungsempfänger:innen, die einen solchen Antrag bereits in der Vergangenheit gestellt haben, müssen ihn nicht erneut stellen.
(wird in neuem Tab geöffnet) DGB-Flugblatt_Geltendmachung_2023
Die Beamt:innen der Hochschulen stellen den Antrag bei der Hochschulbezügestelle der Universität Kassel: (wird in neuem Tab geöffnet) Besoldung_Musterantrag_Hochschule